Mittwoch, Februar 06, 2013

Thüringen: Vierzehnjähriger soll wegen Knutschfleck als Sexualtäter erfasst werden

Ist ein Vierzehnjähriger, der einer Dreizehnjährigen einen Knutschfleck macht, ein Sexualstraftäter? Mit dieser Frage hat sich das Bundesverfassungsgericht auseinanderzusetzen.


Das Verfassungsblog berichtet, so auch JuraBlogs und Udo Vetters Lawblog.

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