Thüringen: Vierzehnjähriger soll wegen Knutschfleck als Sexualtäter erfasst werden
Ist ein Vierzehnjähriger, der einer Dreizehnjährigen einen Knutschfleck macht, ein Sexualstraftäter? Mit dieser Frage hat sich das Bundesverfassungsgericht auseinanderzusetzen.
Das Verfassungsblog berichtet, so auch JuraBlogs und Udo Vetters Lawblog.
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