Mittwoch, November 22, 2006

Zypries: Vaterschaftstests verbieten, Anfechtung erleichtern

Die „Welt“ berichtet: „Heimliche Vaterschaftstests sollen nach den Plänen von Justizministerin Brigitte Zypries verboten und unter Strafe gestellt werden. (...) Nach Vorstellung der Ministerin sollen im Gegenzug die Hürden zur Feststellung der Vaterschaft gesenkt werden. Bislang können Männer die Gerichte nur selten davon überzeugen, dass es Zweifel an ihrer Vaterschaft gibt. Nach Plänen der Regierung muss ein Mann in Zukunft seinen Antrag nicht mehr begründen, sondern nur noch behaupten, dass er nicht Vater ist. Der Regierungsentwurf für die Reform soll Anfang 2007 fertig sein. Mit Empörung muss Zypries dann nicht mehr rechnen.“

Wie die Mainzer „Allgemeine Zeitung“ hinzufügt, erwägt Ministerin Zypries zudem, ob neben der Möglichkeit, die Vaterschaft komplett anzufechten, auch ein gerichtliches Verfahren zur bloßen Feststellung der Abstammung geschaffen werden solle.

Im Jahr 2005 war Zypries Vorhaben, diskrete Vaterschaftstest zu verbieten, als sogenannter „Schlampenparagraph“ auf heftige Proteste der Männerbewegung gestoßen. Dabei hatte diese die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich. Auch aktuell erklärt in einer nicht repräsentativen Umfrage der „Tagesschau“ die weit überwiegende Mehrheit der Befragten, auch heimlich durchgeführte Vaterschaftstests sollten vor Gericht zugelassen werden.

Die Berliner „taz“ kommentiert die jüngsten Entwicklungen wie folgt: „Selbst wenn die heimlichen Vaterschaftstests verboten werden sollten, wird es sie weiterhin geben, denn die DNA-Tests sind billig und leicht durchzuführen. Damit kann man leben, denn in der Regel sind die heimlichen Tests für die Familie besser zu verkraften als offizielle gerichtliche Gutachten. Immerhin stellt sich in 80 Prozent der Fälle heraus, dass der zweifelnde Mann tatsächlich der Vater ist. Und weil der Test heimlich war, ist auch der Familienfrieden nicht gestört. Folgen hat der heimliche Test nur, wenn sich der Zweifel bestätigt. Dann dürften viele Väter ein offizielles Anfechtungsverfahren nachschieben, ohne den heimlichen Test zu erwähnen. Schon jetzt ist absehbar, dass dieses offizielle Anfechtungsverfahren vom Gesetzgeber erleichtert wird, ist doch politischer Konsens, dass die `biologische Wahrheit´ mehr Gewicht bekommen müsse, auch wenn heimliche Tests verfassungswidrig sein sollten.“

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