Mittwoch, Juli 23, 2025

Männer benachteiligt: Gericht stoppt Beförderungen bei der Polizei

1. Die Hannoversche Allgemeine berichtet über den neuesten Skandal im Zusammenhang mit Männerfeindlichkeit:

Schwere Vorwürfe gegen die Polizeidirektion Lüneburg (PD): Um die Frauenquote in Führungspositionen bei der Polizei zu erhöhen, soll die Behörde angewiesen haben, in den Beurteilungen von männlichen Polizisten nicht nur die Leistung als Maßstab zu nehmen, sondern auch das Geschlecht als negativen Aspekt zu werten.

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat dieses Vorgehen jetzt gestoppt. Die Richter sprechen in ihrem Urteil von einem Verstoß gegen das Grundgesetz und fordern den Dienstherren auf, sich "fair und unparteiisch sowie geschlechtergerecht gegenüber allen zu Beurteilenden" zu verhalten.

Ausgelöst wurde das juristische Verfahren schon vor rund zwei Jahren durch ein internes Papier der Polizeidirektion, in dem es unter anderem darum ging, wie man die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen beseitigen könne. Ein Hebel sei, auch im "Unterbau" verstärkt Frauen zu befördern. So heißt es in dem Schreiben, dass 69 Prozent der Beförderungen nach A11 (Polizeihauptkommissar) an Frauen gehen müssten.

Dafür aber müssten die Kandidatinnen auch besser in den Beurteilungen abschneiden als ihre männlichen Kollegen. Wörtlich heißt es dazu in dem Papier: "In A10 müssten (...) deutlich mehr Frauen besser als Männer beurteilt werden." Oder anders gesagt: Bei der Beurteilung solle nicht nur die Leistung, sondern auch das Geschlecht eine Rolle spielen. Diese Präsentation, die offenbar nur für einen kleinen internen Zirkel gedacht war, machte aber auch bei den Einsatzkräften auf der Straße die Runde. Und sie führte zu einem Proteststurm und entsprechenden Klagen mehrerer Polizisten vor dem Verwaltungsgericht.

(…) Derweil finden die Lüneburger Richter deutliche Worte für die Praxis der Polizeibehörde: Es habe in Folge der Vorgaben "im Polizeikommissariat Uelzen eine Maßstabsverschiebung zugunsten des weiblichen Geschlechts" stattgefunden. Das sei nicht mehr von Artikel 33, Absatz 2 des Grundgesetzes gedeckt. Dieser regelt das Leistungsprinzip im öffentlichen Dienst. Er betont den Gedanken der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung als Kriterien.

Die Polizeidirektion Lüneburg ist von der Redaktion bereits am Montag um eine Stellungnahme gebeten worden. Die Behörde sah sich aber bis Donnerstagmittag dazu nicht in der Lage.


Wieviele Schweinereien dieser Art wohl stattfinden, ohne dass es auffliegt?

Der NDR hat den Artikel aufgegriffen. Dort heißt es:

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Niedersachsen begrüßt den Beschluss des Verwaltungsgerichts. Das Thema Gleichstellung sei wichtig, wenn es um Beförderungen gehe - aber nicht auf diese Weise, sagte ein GdP-Sprecher dem NDR in Niedersachsen. Auch der Lüneburger Bezirksvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft ist dieser Auffassung. Er hofft auf eine endgültige Gerichtsentscheidung. Denn durch den schwelenden Rechtsstreit seien mehrere Beförderungen gestoppt worden und das ständige Warten sei für die Betroffenen "sehr unbefriedigend".

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sieht eigenen Angaben zufolge in der Beförderungspraxis ein landesweites Problem. "Das bisherige System ist so nicht mehr tragbar", schreibt der Bund auf seiner Internetseite. Auch weitere Führungskräfte hätten sich beim BDK gemeldet und vertraulich mitgeteilt, dass diese Verfahrensweise schon deutlich länger existiere. Der Bund wendet sich in seinem Schreiben auch direkt an Innenministerin Daniela Behrens und fordert eine Stellungnahme.


Auf der angeführten Website äußert sich der Bund Deutscher Kriminalbeamter deutlich:

Um es klar zu sagen, auch Frauen wollen nach ihrer Leistung beurteilt und nicht nur gefördert werden, weil sie Frauen sind!


(Das kommt natürlich auf die jeweilige Frau an. Manche von ihnen sind FÜR eine Quote, die sie begünstigt.)

Sehr geehrte Frau Ministerin, was haben Sie zu dem Vorfall zu sagen? Ist es nicht eine Forderung von Ihnen selbst, mehr Frauen in die Führung zu bringen? Haben Sie nicht dem höchsten Führungskreis der Polizei gesagt, dass es mehr Frauenförderung geben muss? Das ist das Ergebnis.

Jeder in der gesamten PI Lüneburg/Uelzen/Lüchow-Dannenberg fragt sich jetzt, nein weiß, dass auch in den anderen Dienststellen der PI, in Lüchow-Dannenberg und in Lüneburg, dieselben Vorgaben gegolten haben und somit fast alle Beurteilungen nach Geschlecht entschieden wurden. Das Vertrauen in die Führung ist dahin. Wieso hat keiner dagegen remonstriert? Warum haben es alle so hingenommen?

Wir alle, ob Frauen oder Männer, machen unseren Job gerne, aber wir möchten auch bitte gerecht beurteilt werden, Und zwar genau so, wie es das Grundgesetzt vorgibt:

Eignung, Leistung und Befähigung!


Diese "militanten Männerrechtler" sind inzwischen wirklich überall.



2. Der SPIEGEL macht in einem aktuellen Leitartikel Männer zu den Sündenböcken der fallenden Geburtenrate. Der Artikel ist von derselben Männerfeindlichkeit durchzogen, die man von dieser Zeitschrift gewohnt ist:

Die tatsächlichen Gründe sind so individuell wie die Frauen selbst, und nur sehr wenige begründen ihre Entscheidung gegen Kinder mit einem bewussten Statement gegen das Patriarchat. Unterm Strich läuft es aber genau darauf hinaus, so sehr ähneln sich die Geschichten von grauenhaften Dates, unterschiedlichen Vorstellungen von Gleichberechtigung und seiner nicht vorhandenen Bereitschaft, sich festzulegen.


Einer der Leser, die mich auf den Artikel aufmerksam machten, merkt dazu an:

Frau Vorsamer hat für diesen Beitrag offenbar nicht mit Männern gesprochen, sonst hätte man ihr gesagt, dass Beziehungen zu Problemponys, die den Partner jeden Tag abwerten, eben auch keinen Spaß machen. Ich habe bei der Redaktion im Sinne der Gleichberechtigung nun einen Artikel mit dem Titel "Vaterschaft? So nicht!" angeregt und Sie als Autor empfohlen.




3. Ein Pilotversuch in Bern zeigte, dass bei zerstrittenen Eltern Mediation statt Anordnungen dafür sorgt dass Kinder weniger unter der Scheidung leiden. Die Beratungsgespärche führten in zwei Dritteln der Fälle zu einer Einigung. In fast der Hälfte der Fälle schlossen die Eltern eine Vereinbarung ab zur gemeinsamen Kinderbetreuung und zur Handhabung des Besuchsrechts. Jetzt will der Bundesrat das Modell schweizweit einführen.



4. Die Post. Einer meiner Leser hat mich auf diesen Appell aufmerksam gemacht:

I’m conducting a research study as part of my Master’s in Parental Alienation Studies at IFT-Malta, focused on the emotional and grief experiences of divorced and separated fathers — especially in cases involving loss of contact, custodial blocking, or parental alienation.

To complete this phase of the study, I’m aiming to reach 170 divorced/separated fathers through an anonymous survey.

If you’re able, I’d be very grateful if you could please consider sharing this link with your networks or any fathers who may be eligible:

For background on the study’s aims and approach, here's a short blog post.

Thank you in advance for helping amplify these voices.

Please don’t hesitate to reach out if you have questions about the methodology or ethical clearance.

Regards,

Matt Peloquin

Dr. Matthew Peloquin, PsyD // Therapist & Parental Alienation Support Advocate // matt@supportfathersrights.org // WhatsApp: +1 310.896.5699




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