Mittwoch, August 30, 2023

So reagieren die Medien auf die eingestellten Ermittlungen gegen Till Lindemann: "Das Monster ist unschuldig"

Gestern gab die Staatsanwaltschaft Berlin in einer Pressemitteilung bekannt, ihr gegen Till Lindemann, den Sänger der Band "Rammstein", geführtes Ermittlungsverfahren eingestellt zu haben. In dieser Mitteilung heißt es weiter:

Die Auswertung der verfügbaren Beweismittel – vor allem der Presseberichterstattung, die sich auf anonyme Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber bezieht, wie auch der ergänzenden Vernehmung von Zeuginnen – hat keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass der Beschuldigte gegen deren Willen sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen, diesen willensbeeinflussende oder -ausschaltende Substanzen verabreicht oder gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ein Machtgefälle ausgenutzt hat, um diese zum Geschlechtsverkehr zu bewegen.

Die Ermittlungen waren aufgrund von Anzeigen Dritter in Zusammenhang mit Presseberichterstattung eingeleitet worden. Die in der Presseberichterstattung wiedergegebenen Angaben von Zeuginnen und Zeugen haben sich durch die Ermittlungen nicht bestätigt.

Mutmaßliche Geschädigte haben sich bislang nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt, sondern ausschließlich – auch nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens – an Journalistinnen und Journalisten, die sich ihrerseits auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen haben. Die Möglichkeit, etwaige Tatvorwürfe ausreichend zu konkretisieren, bestand daher ebenso wenig wie die, einen Eindruck von der Glaubwürdigkeit der mutmaßlichen Geschädigten und der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben im Rahmen von Vernehmungen zu gewinnen.

Die Angaben der Zeugin Kyla Shyx, die zunächst über "Youtube" Vorwürfe erhoben hatte, blieben in den Vernehmungen zu unkonkret – zumal die Zeugin jedenfalls kein eigenes Erleben strafrechtlich relevanter Vorfälle schildern konnte. Die von ihr geschilderten Umstände stellten entweder Rückschlüsse aus Beobachtungen dar oder sind ihr von anderen geschildert worden. Andere von der Zeugin benannte Personen sollen entweder schon nichts strafrechtlich Relevantes beobachtet haben oder wurden nicht hinreichend identifizierbar benannt und konnten auch durch die weiteren polizeilichen Ermittlungen nicht namhaft gemacht werden. Eine unmittelbare Vernehmung war daher nicht möglich.

Zu dem aus den Medien bekannten Vorfall zum Nachteil der sich als Shelby Lynn bezeichnenden Person im Umfeld des Konzerts der Band Rammstein in Vilnius am 22. Mai 2023 haben die litauischen Behörden die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Der Staatsanwaltschaft Berlin lagen Unterlagen der litauischen Behörden vor. Diese wurden ausgewertet. Auch hier ergaben sich keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für Sexualstraftaten durch den Beschuldigten. Die Herkunft eines Hämatoms allein lässt jedenfalls weder einen Rückschluss auf eine solche Tat noch auf einen bestimmten Beschuldigten zu. Zu dem Ergebnis eines von der Zeugin selbst veranlassten Drogentests wurden widersprüchliche Angaben übermittelt, das Ergebnis selbst lag nicht vor. Auch im Übrigen ergaben sich aus den Unterlagen keine Hinweise auf eine etwaige unfreiwillige Einnahme von Betäubungsmitteln oder nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr bzw. sexuelle Handlungen im widerstandsunfähigen Zustand.

Der in der Presseberichterstattung dargestellte Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen über eine junge Frau, die vermeintlich als 15-Jährige (kurz vor Vollendung des sechzehnten Lebensjahres) eine sexuelle Beziehung mit dem Beschuldigten eingegangen sein will, konnte ebenfalls nicht erhärtet werden. Denn auch diese Zeugin blieb anonym und konnte deshalb nicht vernommen werden.

Strafrechtlich relevante Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz liegen nicht vor.

Gegen die Tourmanagerin war aufgrund von Medienberichten wegen des vermeintlichen Zuführens junger Frauen bei Konzerten in den Backstagebereich Anzeige erstattet worden. Insoweit haben sich ebenfalls keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben. Das gegen sie geführte Verfahren wurde daher in gleicher Weise eingestellt.


Till Lindemanns Rechtsanwälte haben dazu eine eigene Erklärung veröffentlicht. Dort heißt es:

Im Strafverfahren wurde Till Lindemann von Prof. Dr. Björn Gercke und Pantea Farahzadi aus Köln vertreten. Rechtsanwalt Gercke kommentiert die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wie folgt

"Die rasche Einstellung des gegen meinen Mandanten geführten Ermittlungsverfahrens belegt, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Beweise bzw. Indizien zutage gefördert haben, um meinen Mandanten wegen der Begehung von Sexualstraftaten anklagen zu können. An den Anschuldigungen war schlichtweg nichts dran."

Mit Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zeigt sich, dass die schwerwiegenden Vorverurteilungen unseres Mandanten in den sozialen Netzwerken und in den Medien keine Grundlage hatten. Vor diesem Hintergrund werden wir für unseren Mandanten weiterhin zivilrechtlich gegen unzulässige Darstellungen in den sozialen Netzwerken und in den Medien sowie gegen rechtswidrige Verdachtsberichterstattungen vorgehen.


In einem Interview mit dem FOCUS fügte Gercke hinzu:

Sind wir doch ehrlich: Trotz dem Ende der Ermittlungen bleibt bei den Leuten immer etwas hängen. Das war bei Jörg Kachelmann so, bei Andreas Türck, Luke Mockridge – alle erhielten einen Freispruch erster Klasse, aber Narben bleiben immer. Ich hoffe für Till Lindemann, dass er das Ganze gut übersteht.


Die Frankfurter Allgemeine kommentiert diese Entwicklung in einem Artikel mit der Schlagzeile "Das Monster ist unschuldig":

Nicht nur der Verdacht auf strafrechtlich relevante Verfehlungen führte dazu, dass der Rammstein-Sänger Till Lindemann wochenlang an den Pranger gestellt wurde. Machtmissbrauch und Frauenverachtung wurden ihm vorgeworfen. Aber die Wucht und Selbstgewissheit der Medienkampagne, die den Sänger traf, wären wohl nicht so stark gewesen, wenn nicht im Hintergrund die Hoffnung gelauert hätte, Schuld müsse Strafe nach sich ziehen.

Davon ist nun nichts übrig geblieben. Selbst für den Vorwurf, Lindemann habe Frauen K.-o.-Tropfen verabreicht oder seine Macht gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ausgenutzt, gab es keinen Anlass für weitere Ermittlungen. Mit anderen Worten: Das Monster ist unschuldig.

Und nun? Werden nun lange Essays über den Missbrauch von Medienmacht erscheinen? Werden tiefschürfende Beobachtungen angestellt über den Untergang der abendländischen Unschuldsvermutung? Wahrscheinlicher ist, dass die Karawane der Verdachtspublizisten längst weitergezogen ist, auf Denunzianten wartet, um die nächste Trophäe zu erjagen.


Die Berliner Zeitung schreibt Tomasz Kurianowicz unter der Überschrift "Till Lindemann: Er ist unschuldig":

In den nächsten Wochen dürfte sich die Diskussion also eher um moralische Fragen drehen und um Lindemanns Verhalten. Wie ist sein Frauenbild? Hat er seine Macht gegenüber jungen Frauen ausgenutzt? Wann ist bei Sex ein Ja ein Ja und wann nur ein Jein? Die Presse könnte sogar so weit gehen und schlicht zu dem Ergebnis kommen, dass das Sexualstrafrecht verschärft werden muss und, um ein Beispiel zu nennen, dass Sex zwischen einer 15-Jährigen und einem 60-Jährigen nicht das Gleiche ist wie zwischen einer 15-Jährigen und einem 21-Jährigen. Das kann man so finden. Das deutsche Recht sieht darin aber, Stand heute, keinen Unterschied.

Die Berichterstattung der vergangenen Monate hat immer wieder behauptet, dass Lindemanns Verhalten strafrechtlich relevant war. Dies lässt sich bislang nicht bestätigen. Falls es dabei bleibt und keine der strafrechtlich relevanten Vorwürfe sich erhärten, müssen sich viele Medien den Vorwurf gefallen lassen, nicht klar zwischen strafrechtlich relevanten Anschuldigungen und einer moralischen Diskussion über toxische Männlichkeit zu unterscheiden.

Die indexierten Passagen im SPIEGEL hätten in der ersten Version erst gar nicht veröffentlicht werden dürfen. Doch die Vorwürfe gegen Lindemann, sie bleiben in großen Teilen haften. Für uns Journalisten sollte also nicht die Diskussion sein, ob Verdachtsberichterstattung richtig ist. Manchmal ist sie legitim, wenn harte Beweise vorliegen. Auch dass eine Diskussion über toxische Männlichkeit weiter geführt werden muss, ist klar. Für Journalisten sollte sich aber die Diskussion vielmehr darum drehen, welche Verantwortung man als Pressevertreter gegenüber angeblichen Opfern und angeblichen Tätern hat. Nur so kann das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit aufrechterhalten werden. Und genau dieses Prinzip ist eines der höchsten Güter, das wir in Deutschland haben.


Für "Die Welt" kommentiert Hanah Lühmann:

Es sträuben sich einem alle Nackenhaare, wenn man es liest: Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Till Lindemann eingestellt. Man ist gedanklich sofort in jenem folterkellerhaften Setting, in dem Lindemann angeblich die jungen Mädchen antreten ließ, man sieht die Bilder von Blutergüssen, das blasse, angespannte Gesicht der Irin Shelby Linn, die Lindemann vorgeworfen hatte, sie unter Drogen gesetzt und sexuelle Handlungen an ihr vollzogen zu haben.

Als Elternteil minderjähriger Mädchen möchte man, auch so viele Wochen nach der ursprünglichen Aufregungswelle, am liebsten immer noch höchstpersönlich nicht nur Lindemann, sondern auch seine "Casting-Direktorin" Aleena M., ausfindig machen und ihnen Schläge androhen.


Unter dem Artikel findet man eine Abstimmung darüber, wieviele Leser die Auffassung Lühmanns teilen. Das ist (Stand heute Morgen) bei 137 Lesern der Fall. 1058 Leser teilen diese Meinung nicht. Allerdings findet man in den sozialen Medien zuhauf Bekundungen, dass man Lindemann weiterhin für einen Täter halte. Das Fehlen jeglicher Belege dafür zeige lediglich die Allmacht des Patriarchats beziehungsweise dass Lindemann die Frauen eingeschüchtert habe, indem er sich teure Rechtsanwälte genommen habe.

In der "Zeit" kommentiert Dirk Peitz die Einstellung der Ermittlungen gegen Lindemann so:

Doch hat die Diskussion um Lindemann auch gezeigt, dass manche Kategorien eines moralischen Diskurses womöglich untauglich sind. Oder dass jedenfalls die gebrauchten Begriffe nicht immer passen. Der Begriff der Macht wurde in diesen Zusammenhang etwa mitunter derart gedehnt, dass er geradezu nutzlos wurde: Von welchem Machtmissbrauch, welchem Machtgefälle lässt sich denn bei Lindemann ausgehen gegenüber Frauen? Selbstverständlich bestand ein zum Teil riesiger Unterschied in Alter, Wohlstand, Prominenz zwischen den Beteiligten. Macht jedoch entsteht üblicherweise in Hierarchien, wo es ein klares Oben und Unten gibt. Und sie äußert sich auch außerhalb etwa von hierarchisch organisierten Unternehmen und Institutionen in Entscheidungsgewalt oft von Männern gegenüber Frauen. Darum war der Fall Harvey Weinstein, mit dem Lindemann nach heutigem Wissen fälschlicherweise oft verglichen wurde, auch so einfach: Ein Produzent, der darüber entscheidet, ob eine Schauspielerin in einem Film besetzt wird, überhaupt die Chance auf eine Karriere hat oder nicht – der verübt nicht nur eine Straftat, wenn er die Frau zum Sex zwingt, der missbraucht auch seine objektiv bestehende Macht. Genauso wie ein Chef, der über eine Beförderung entscheidet und als Preis dafür Sex von einer Frau verlangt oder diesen als karrierefördernd auch nur andeutet.

Über eine derartige Macht hat Till Lindemann aber nie verfügt. Er hat, soviel man bisher weiß, keiner der Frauen etwas versprochen, eine Karriere, Ruhm, ein schönes Leben, irgend so etwas. Er hat stattdessen, und das kann man absolut zu Recht als moralisch verwerflich betrachten, eine Art Konsumverhalten gegenüber Frauen gezeigt, jedenfalls war das so gegenüber denjenigen, die ihn bei Konzerten zugeführt wurden (von einer Frau zum Beispiel, gegen die die Berliner Staatsanwälte auch ermittelt und nun diese Ermittlungen ebenfalls eingestellt haben): Die Frauen wurden gecastet, vorab über vermeintliche Outfit-Vorlieben Lindemanns aufgeklärt und dann zugeführt. Mit ihrer Zustimmung. Nach jetzigem Kenntnisstand hat Lindemann ein Nein zum Sex von diesen Frauen akzeptiert.

Soviel man bisher weiß, und auch die Staatsanwaltschaft Berlin hat diesbezüglich keinen Tatverdacht erkannt, hat Lindemann nicht gegen den Willen von Frauen gehandelt. Stellt man nun infrage, ob diese oft sehr jungen Frauen überhaupt in der Lage waren, die Folgen ihrer Zustimmung zu sexuellen Handlungen mit Lindemann abzusehen, so spricht man ihnen die Fähigkeit zur Einvernehmlichkeit per se ab – vorausgesetzt, diese Frauen waren nüchtern und geistig reif genug für eine freie Entscheidung in dem Moment des Geschehens. Und nennt man diese Frauen grundsätzlich "Opfer" und Till Lindemann einen "Täter", obwohl kein Gericht bisher eine Täterschaft Lindemanns festgestellt hat, ja die Staatsanwaltschaft Berlin hat jetzt schon den Verdacht als nicht ausreichend betrachtet für ein Gerichtsverfahren – dann übernimmt man nicht nur auf falsche Weise juristische Termini, man macht es sich auch sehr einfach.


Auf Telepolis merkt Harald Neuber unter der Überschrift "Aiwanger, Lindemann und die Süddeutsche Zeitung: Der Skandal als Geschäftsmodell" folgendes an:

Auch hier war vor knapp drei Monaten die [Süddeutsche Zeitung] federführend in der Berichterstattung und warf dem Musiker Sexualdelikte vor - neben Antisemitismus ein zentrales Motiv politisch-medialer Diffamierungskampagnen. Und wie bei Aiwanger war die Faktenlage dünn. Eine 22-Jährige habe beim angeblichen Sex mit Lindemann "nicht ausdrücklich nein gesagt, sich aber extrem unwohl gefühlt". Und dann: "Den Reportern liegen weitere eidesstattliche Zeugenaussagen sowie zahlreiche Chatprotokolle vor." Dabei handele es sich um Chat-Nachrichten, "die Teile der Vorwürfe unterstreichen sollen". Welche Teile? Das weiß man bis heute nicht.

(…) Nach der dünnen und rechtsstaatlich nicht verifizierten Rammstein-Lindemann-Story verfestigt sich mit der Aiwanger-Berichterstattung ein anderer, verheerender Verdacht: Setzt die Süddeutsche Zeitung angesichts der hohen Abhängigkeit von zahlenden Abonnenten und rückläufiger Verkaufszahlen auf einen als Investigativjournalismus verbrämten Kampagnenjournalismus?


Apollo-News kommentieren die jüngsten Entwicklungen so:

Der Fall Rammstein zeigt einmal mehr, wie sehr die Unschuldsvermutung medial erodiert ist. Mit immer neuen, halb belegten, halb spekulierten Anschuldigungen griff die Presse Lindemann an, wollte ihn regelrecht abschießen. Ohne eine echte Überprüfung abzuwarten, wurde er gesellschaftlich vernichtet und die Beweispflicht kurzerhand auf den Kopf gestellt. Was bleibt, ist ein undurchsichtiger Nebel – aber vor allem: Keine Beweise. Juristisch kann man Lindemann nichts vorwerfen. Das ist jetzt klar und das ist die entscheidende Frage. Unendliche Spekulationen, halb gare Gerüchte und Fantasien über das unappetitliche Sexleben von Prominenten überlies man bisher zurecht der Yellow Press. Doch unter dem politischen Deckmantel der "MeToo"-Bewegung hat sich genau diese Form des Journalismus in die sogenannten Qualitätsmedien eingeschlichen. Mehr als Klatsch-Presse, die billige Sexgeschichten verkaufen will, war aber am Ende nicht dran an der Rammstein-Affäre.


Bei Tichys Einblick schließlich heißt es:

Was bleibt, ist kein Till Lindemann-Skandal, sondern ein Presse-Skandal. Unreflektiert wurden Rammstein und Till Lindemann diffamiert und für schuldig befunden, bevor selbst eine Anklage erhoben wurde. Wissentlich schufen Journalisten eine Atmosphäre, in der jede Erzählung aus der Vergangenheit Till Lindemanns gierigst aufgegriffen und verbreitet wurde, fernab von allen journalistischen Standards unabhängiger Überprüfung von Fakten. Die Presse erhob sich zu Kläger und Richter zugleich und war bereit für die Demonstration ihrer eigenen Macht die Karrieren der Bandmitglieder zu opfern und dabei Frauen zwar zur Steigerung ihrer eigenen Auflage aussagen zu lassen, nicht aber dafür zu sorgen, dass diese einer rechtsstaatlichen Überprüfung standhalten würden.

Und die Amadeu Antonio Stiftung? Die sitzt nach wie vor auf über 826.000€ an Spendengeldern für die finanzielle Unterstützung "mutmaßlich Betroffener", falls diese vor Gericht ziehen wollen. Womöglich beteiligte man sich freundschaftlich sogar an den Kosten, die die Werbeträger der Aktion, Shyx und Lynn, machten, als sie gerichtlich mit Unterlassungserklärungen durch die Anwälte Till Lindemanns konfrontiert wurden. Doch der Rest dürfte fester denn je zuvor auf dem Konto der Stiftung liegen. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Berlin ist nur die neueste Bestätigung dafür, dass diese Gelder wohl von Anfang an für eigene Zwecke angeworben wurden, da es bis auf eine verantwortungslose Berichterstattung in der Presse nie einen greifbaren Hinweis dafür gab, dass irgendein "mutmaßliches Opfer" von Till Lindemann diesen jemals klagen würde. Dies ist, neben dem Presse-Skandal, der zweite große Skandal: Eine Stiftung, die vorgab, Spenden für Opfer zu sammeln, um diese letztendlich dem "satzungsgemäßen Zweck" zur Unterstützung linksradikaler Aktivistinnen zuzuführen. Jetzt wo die Staatsanwaltschaft Berlin mit Till Lindemann fertig ist, sollte sich mal jemand die Journalisten von SZ, NDR und Spiegel, sowie die Amadeu Antonio Stiftung genauer ansehen.


Lindemann selbst hat gestern auf Instagramm ein kurzes Statement hinterlassen: "Ich danke allen, die unvoreingenommen das Ende der Ermittlungen abgewartet haben."

Gern geschehen.



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