Donnerstag, Juni 13, 2019

US-Gouverneur legalisiert Abtreibungen bis zur Geburt – News vom 13. Juni 2019

1. Große Empörung gibt es in den Leitmedien sowie in feministischen Kreisen (was ja weitgehend deckungsgleich ist) über ein neues Abtreibungsgesetz im US-Bundesstaat Georgia: Schwangerschaftsabbrüche sollen dort künftig ab der achten Schwangerschaftswoche illegal sein - auch dann, wenn die Frau Opfer von Inzest oder Vergewaltigung ist. Wie etwa die Süddeutsche Zeitung berichtet, haben auch mehrere andere US-Staaten ihre Abtreibungsgesetze massiv verschärft.

Keinerlei Berichterstattung und erst recht keine Empörung konnte ich in den deutschen Leitmedien über die Entwicklung im US-Bundesstaat Vermont finden, dessen Gouverneur einen Gesetzesentwurf zur Legalisierung aller Abtreibungen bis zur Geburt unterzeichnet hat. Auch andere US-Medien, etwa die Washington Times und der Washington Examiner, berichten.



2. Das Jugendmagazin der Süddeutschen Zeitung entdeckt ein maskulistisches Thema:

Über sexuelle Belästigung wurde in den vergangenen Jahren viel gesprochen - zumindest bei Frauen. Doch wie ist das bei Männern? Müssen die sich auch mit Grabschern und sexuellen Beleidigungen herumschlagen, oder bleiben sie davon komplett verschont? jetzt-Redakteurin Lara Thiede fragt Raphael Weiss, wie sich ein Mann fühlt, der sexuell belästigt wurde – und ob es auch eine männliche MeToo-Bewegung braucht.


Hier findet man den Podcast mit der Möglichkeit zu kommentieren.



3. Der "Frauenstreik" in der Schweiz beginnt mit einem Farbanschlag auf eine unliebsame Frau.



4. Die Post. Gestern fragte hier ein Leser mit Bezug auf einen Fall in den USA, ob es auch für deutsche Unterhaltszahler ratsam ist, den Nachweis über gezahlten Unterhalt bis zum Tod aufzubewahren. Darauf antwortet Thomas Penttilä, Vorsitzender des Vereins "Trennungsväter":

In Deutschland kann Unterhalt rückwirkend maximal für ein Jahr gefordert werden. Es könnte aber passierten, dass sobald eine Regelung zum Scheinvaterregress eingeführt wird, hier eine Änderung (Verlängerung) eintreten wird.


Beim Thema "Scheinvaterregress" geht es um die Frage, was passieren soll, wenn nach mehreren Jahren bekannt wird, dass ein Mann Unterhalt geleistet hat, der nur vermeintlich der (biologische) Vater war. Erhält er Schadensersatz für den zu Unrecht geleisteten Kindesunterhalt? Und wenn ja, von wem? Muss der biologische Vater über mehrere Jahre nachträglich Unterhalt leisten? Aber das ist ein Sonderthema. Die jetzige Regelung erstreckt sich, wie gesagt, rückwirkend auf ein Jahr.

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