Mittwoch, Februar 05, 2014

Tod nach Falschbeschuldigung: Heidi Külzer muss keinen Schadensersatz zahlen

Der Fall des zu Unrecht einer Vergewaltigung beschuldigten Lehrers Horst Arnold war einer der spektakulärsten Justizirrtümer der letzten Zeit. Seine Kollegin Heidi K. hatte ihn vor Gericht gebracht, er kam ins Gefängnis, wurde später freigesprochen, starb jedoch kurz darauf. Seine Tochter verklagte Heidi K. auf Schadensersatz. Nun steht fest: Heidi K. wird nicht bezahlen müssen.

Wer glaubt, Justizopfern widerfahre in Deutschland, wenn auch spät, so doch irgendwann einmal Gerechtigkeit, wird in diesem Fall eines Schlechteren belehrt: Bisweilen bleiben die Opfer auf der Strecke, wenn ihr Widerpart alle Mittel, die ihm der Rechtsstaat zur Verfügung stellt, geschickt ausschöpft.


Gisela Friedrichsen berichtet.

Nicht nachvollziehbar ist auch, dass der falschbeschuldigte Lehrer bis heute in Presseartikeln voll namentlich genannt wird, die Täterin jedoch bis heute nur als "Heidi K." erscheint. Kein Einzelfall, sondern System, wenn es um solche Prozesse geht.

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