Gerichtsurteil: Dortmunderin darf ihren Sohn (6) nicht beschneiden lassen
Das Kind lebt im Haushalt der 31-jährigen Mutter, die das alleinige Sorgerecht für den Jungen hat. Sie will den Jungen nach Angaben des Gerichts entsprechend den kulturellen Riten Kenias beschneiden lassen, damit er bei Besuchen in Kenia - insbesondere auch von ihrer Verwandtschaft - als vollwertiger Mann angesehen und geachtet werde.
Der Westen berichtet.
Geht die Debatte etwa von vorne los? Na, wohl eher nicht. Die Vertreter kenianischer Riten haben in Deutschland vermutlich keine starke Lobby.
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