Spiegel-Online: "Mongolische Männer fordern Gleichberechtigung"
Einerseits freue ich mich immer über Berichte über die Proteste von Männern auch in immer mehr exotischen Gebieten unserer Welt. Andererseits fällt bei Spiegel-Online schon auf, dass wenn dort ausnahmsweise überhaupt Männerdiskriminierung und Widerstand dagegen Thema sein dürfen, der Schauplatz weit von Deutschland entfernt liegen muss. So wie vor einiger Zeit Kenia und aktuell die Mongolei:
Während seine Frau nämlich viel Geld als Finanzleiterin in einem Hotel verdient, schlägt der 34-Jährige Gantulga sich mit Gelegenheitsjobs als Fahrer oder Wachmann durch. "Das ist auf jeden Fall unfair", klagt er. Emanzipation der Frauen ist seiner Ansicht nach wichtig - aber für Männer, erzählt er, ist es mittlerweile sehr schwer geworden, einen Job zu finden. Deshalb wünscht er sich einen Wandel. Eine Art Gleichberechtigung andersherum.
Seine Situation ist typisch für junge Männer in der Mongolei. In dem flächenmäßig viereinhalb Mal so großen Land wie Deutschland dominieren Frauen die Universitäten, verschiedene Statistiken beziffern ihren Anteil auf 60 bis 80 Prozent der Absolventen. Zwischenzeitig soll er noch höher gelegen haben. Wissenschaftler wie die US-Forscherin Linda Benson beschreiben das Phänomen in der Mongolei als "umgedrehte Kluft zwischen den Geschlechtern".
Schon vor dem Lesen des Beitrags hätte man allerdings Wetten abschließen können, dass er mit den üblichen Klischees endet: Frauen geht es in der Mongolei noch längst nicht gut genug, und Männer sind an ihren Problemen selbst schuld - in diesem Fall, weil sie nicht ausreichend schmutzige, gefährliche und langweilige Arbeiten ausführen. (Man muss den Irrsinn wiederholen, um ihn ausreichend deutlich zu machen: Dem von Spiegel-Online zitierten "Experten" zufolge arbeiten Männer seltener in schmutzigen und gefährlichen Berufen als Frauen.) Vermutlich findet sich irgendwo im Pressekodex eine geheime Passage, dass das Geschlechterthema in unseren Medien nur auf eine ganz bestimmte Weise behandelt werden darf ...
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