Donnerstag, Oktober 25, 2007

"BGH stärkt Rechte nichtehelicher Väter"

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte nichtehelicher Väter gestärkt. Dem Beschluss zufolge können sie ohne Zustimmung der Mutter das Sorgerecht für ihr Kind bekommen, wenn die Mutter das Kind nicht selbst aufziehen, sondern zur Adoption freigeben will. Pflegeeltern, die das Umgangsrecht des leiblichen Vaters nicht akzeptieren wollen, drohten die Karlsruher Bundesrichter mit einer Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie. (...) Damit stellte sich der BGH in dem seit acht Jahren andauernden, bundesweit als "Fall Görgülü" bekannt gewordenen Streit im Grundsatz auf die Seite eines seit 1994 in Deutschland lebenden türkischen Vaters.


Die tagesschau berichtet.

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