Dienstag, Juni 24, 2025

SPD-Beschluss: Jetzt droht Knast für Anmachsprüche!

1. Wer einer Frau mitteilt, dass sie tolle Beine habe, kann dafür demnächst im Gefängnis landen – zumindest wenn es nach dem Willen der SPD geht. Die "Bild" berichtet:

Die sächsischen Sozialdemokraten haben sich jetzt dafür ausgesprochen, derbe Anmachsprüche, das Hinterherpfeifen und andere "verbale sexuelle Belästigungen ohne Körperkontakt" – das sogenannte "Catcalling" (deutsch: "Katzen-Rufen") – künftig unter Strafe zu stellen.

Ein entsprechender Antrag der SPD-Frauen für den Bundesparteitag in der kommenden Woche wurde in Sachsen einstimmig von einem Landesparteitag verabschiedet.

Nach bisheriger Rechtslage sei ein solches Verhalten weder strafbar noch eine Ordnungswidrigkeit. Dadurch seien Opfer von "nicht körperlicher sexueller Belästigung in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nahezu schutzlos ausgeliefert", sagte Pia Heine (39), SPD-Stadträtin in Leipzig.

Heine ist überzeugt: "Catcalling ist für viele Frauen Alltag und unterscheidet sich dabei klar von möglicherweise höflich gemeinten Komplimenten". Entscheidend sei dabei, dass derbe Anmachsprüche oder Geräusche unangenehm für die Frauen, sexualisiert oder ausschließlich auf körperliche Attribute fixiert sind.


Da steht tatsächlich "oder" statt "und". Ein Flirtversuch, bei dem man einer Frau mitteilt, dass sie tolle Beine habe, würde also für eine Bestrafung ausreichen.

Der Antrag fordert eine bundeseinheitliche Regelung, die sich anlehnt an einen Gesetzentwurf des Landes Niedersachsen vom vergangenen Oktober. Mit dem neuen Straftatbestand soll eine im deutschen Strafrecht bestehende Strafbarkeitslücke geschlossen werden. Die sieht eine Bestrafung bislang nur vor, wenn die sexualisierten Äußerungen ehrverletzend und/oder beleidigend sind.


Geht es nach der SPD, ist diese Einschränkung jetzt nicht mehr erforderlich.

Konkret fordern die Sozialdemokraten in ihrem Antrag im feinsten Juristendeutsch: "Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise verbal oder nonverbal erheblich belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft", und zwar auch dann, wenn "die objektiven und subjektiven Voraussetzungen eines Ehrschutzdelikts (§§ 185ff. StGB) nicht erfüllt sind".

Das Anliegen soll nun dem SPD-Bundesparteitag vom 27. Juni bis 29. Juni 2025 in Berlin vorgelegt und dann als Gesetzentwurf der Koalition in den Bundestag eingebracht werden.




2. Die Hannoversche Allgemeine beschäftigt sich mit den Plänen von Rot-Grün in Niedersachsen:

Nach langem Ringen hat die Landesregierung im Kabinett einen neuen Entwurf für das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) verabschiedet. Ziel der Novelle ist es, die strukturelle Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst abzubauen. "Was lange währt, wird endlich Gleichstellungsgesetz", sagt Sozialminister Andreas Philippi (SPD). "Wir wollen noch besser dafür sorgen, dass nicht das Geschlecht über den beruflichen Fortschritt entscheidet, sondern die Qualifikation jeder einzelnen Person eine wesentliche Rolle spielt."


Ja, haha, das glauben wir euch sofort. Mal im Ernst, raus damit: Was habt ihr wirklich vor?

Anders als zuvor gelten die Gleichstellungsregelungen nur noch für Frauen. "Männer haben in der Regel keine geschlechterbedingten Barrieren, an denen sie scheitern und die es mit gezielten Maßnahmen zu überwinden gilt", stellt Philippi klar.


Na bitte, geht doch. Das Geschlecht soll für die SPD keine Rolle mehr spielen, nee, wir haben sehr gelacht …



3. Genderama hatte bereits über den Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), des obersten Gerichts der Bundesrepublik für Straf- und Zivilverfahren, berichtet, dem zufolge ein ukrainischer Kriegsdienstverweigerer an sein Heimatland ausgeliefert werden darf, obwohl ihm dort der Dienst an der Waffe droht. Auch in Deutschland könne dem BGH zufolge das Kriegsdienstverweigerungsrecht aufgehoben werden, wenn die aktuelle Lage es erfordere, also etwa der Verteidigungsfall eintrete. Dem Neuen Deutschland zufolge gibt es hierzu inzwischen kritische Stimmen von Rechtsexperten:

"Der BGH liegt total falsch", sagt Kathrin Groh, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr München. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung sei "abwägungsfest", könne also nicht zugunsten der Verteidigung des Staates eingeschränkt werden. Bei anderen Grundrechten sei dies durchaus möglich. Groh verweist auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die bestätigen, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gerade auch im Kriegsfall gelte. "Alles andere würde ja auch überhaupt keinen Sinn machen."

Stefan Oeter ist Rechtsprofessor an der Universität Hamburg. Er bezeichnet den BGH-Beschluss als "angreifbar". Die Behauptung, dem Grundgesetz sei nicht zu entnehmen, dass das Kriegsdienstverweigerungsrecht uneingeschränkt gilt, "sei eine steile These". Auch Robert Esser, Professor für Strafrecht an der Universität Passau, sagt gegenüber "nd": "Ich denke, dass der BGH die Lage im deutschen Verteidigungsfall nicht zutreffend einschätzt."


Bei Interesse am Thema ist der Artikel in Gänze lesenswert.



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