Sonntag, November 10, 2019

Olaf Scholz (SPD) will reinen Männervereinen Steuervorteile entziehen – News vom 10. November 2019

1.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz will, dass reine Männer-Vereine nicht den Status einer gemeinnützigen Organisation und die damit verbundenen Vorteile genießen. "Wir ändern gerade das Gemeinnützigkeitsrecht", sagte der SPD-Politiker der "Bild am Sonntag".

"Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnützig. Wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen.“ Es gebe "deutschlandweit Hunderte Vereine wie Schützengilden oder Sportclubs, die ausschließlich Männer zulassen", führte Scholz aus.


Hier geht es weiter. Dabei ist von reinen Frauenvereinen nicht die Rede. Der Bundesfinanzhof war hier vor zwei Jahren weniger sexistisch als der SPD-Minister:

Mit der Gemeinnützigkeit von Männer-Vereinen hatte sich zuvor schon der Bundesfinanzhof befasst. In einem Fall aus dem Jahr 2017 ging es um eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen hatte. Damals wurde der Verein als "nicht gemeinnützig" eingestuft. (...) Schon in den Ausführungen zu dieser Entscheidung hieß es, die Argumentation könne sich auch auf andere Körperschaften wie etwa Gesangsvereine, Schützenbruderschaften, Studentenverbindungen oder auch Frauenchöre auswirken, falls diese "Männer oder Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausschließen".


Dass Scholz "Körperschaften, die Männer oder Frauen ausschließen" auf "Männervereine" reduziert passt leider nur allzu gut zur bisherigen Rhetorik der SPD, sobald es um das Geschlechterthema geht.



2. "Straftat Vergewaltigung Warum werden so wenige Täter verurteilt?" fragt das feministische Magazin, das die "Tagesschau" inzwischen zu werden droht. Die Autoren des Beitrags, Sebastian Kemnitzer und Lisabell Shewafera, beziehen sich ihrerseits auf die ARD-Sendung "Report München" des Bayrischen Rundfunks (BR) sowie den umstrittenen Kriminologen Christian Pfeiffer:

"Von Hundert Frauen, die vergewaltigt werden, erlebt nur etwa eine einzige eine Verurteilung", hat er herausgefunden. "Das liegt daran, dass 85 Prozent der Frauen keine Anzeige machen, und dann gibt es folglich auch keine Verurteilungen. Und von den 15 Prozent die übrig bleiben, werden letztendlich nur 7,5 Prozent der Täter verurteilt. Das ist indiskutabel."


Der Professor für Strafrecht Holm Putzke kommentiert den "Tagesschau"-Beitrag auf Facebook

Ich habe selten so einen dahingerotzten Schwachsinn gelesen. Das beginnt schon bei der Überschrift: "Warum werden so wenige Täter verurteilt?" Wenn jemand nicht verurteilt wird, ist seine Täterschaft in der Regel gerade nicht erwiesen. Und es geht munter weiter: "Der Schock ist oft groß für die Frauen: Verfahren eingestellt oder Freispruch für den Täter. Dabei haben sie den Mut gefunden und ihren Vergewaltiger angezeigt." Wenn ein Verfahren eingestellt oder der Angeklagte freigesprochen wird, dann wurde eben kein "Vergewaltiger" angezeigt, sondern allenfalls aus Ex-ant-Sicht ein mutmaßlicher, der ex post eben keiner war. Freisprüche liegen in der Regel auch nicht an "Aussage-gegen-Aussage"-Konstellationen, denn dies steht einem Schuldspruch keineswegs entgegen. Meist ist die Aussage der Anzeigeperson lückenhaft, widersprüchlich oder wird beim Kerngeschehen als unwahr entlarvt. Dann aber sollte ein Freispruch in einem Rechtsstaat geradezu selbstverständlich sein. Nicht aber für Sebastian Kemnitzer und Lisabell Shewafera vom Bayerischen Rundfunk. Was sie abgeliefert haben, ist unqualifizierter Gossenjournalismus. Der BR sollte Kemnitzer und Shewafera vor die Tür setzen.

Damit kein Missverständnis aufkommt: Ich bin strikt dafür, Vergewaltiger zu verurteilen sowie tat- und schuldangemessen zu bestrafen. Ob jemand aber ein Vergewaltiger ist, weiß man nun einmal erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung. Bis dahin gilt jeder als unschuldig und nach einem Freispruch muss sich auch niemand als Täter bezeichnen lassen - schon gar nicht von zwei BR-Journalisten.


In einem Kommentar unter Putzkes Beitrag heißt es:

Dieser Artikel ist wirklich mit so vielen unsinnigen Aussagen gespickt, dass einem schlecht wird. Schade - aber zu erwarten - dass sich die übermäßig zitierte Allzweckwaffe Kriminologe "Pfeiffer" zu solchen Aussagen hinreißen lässt. Pfeiffer weiß ohnehin alles, dass Computerspiele kriminell machen, warum unser Schulsystem kriminell macht, wie Amokläufe verhindert werden, er ist Profiler, Bildungsexperte und überhaupt allwissend, schließlich hat er Niedersachsen mit Fördermitteln umfassend erforscht. Dass er sich aber nunmehr auch zu solch gefährlichen Aussagen hinreißen lässt, man müsse den vermuteten "80 Prozent der Frauen gerecht werden" die seinem Allwissen nach zu Recht eine Anzeige erstatten, ist eine Kapitualition vor jeglicher halbwegs differenzierten empirísch belegten Aussage. Und um es ebenso wie Holm klarzustellen, ich bin durchaus dafür, dass rechstkräftig verurteilte Vergewaltiger hart (bzw. sogar härter) bestraft werden als dies bisher der Fall ist, nur habe ich leider zwischenzeitlich bei der Begleitung von Strafverfahren auch erleben müssen, dass, ganz anders als in dem Arikel dargestellt, (...) der Vorwurf eines Sexualdelikts auch bei Richtern und Strafverfolgern zu einer Vorverurteilung führen kann, die mit rechtsstaatlicher Verfahrensführung nichts mehr zu tun hat. Artikel wie dieser oben befeuern diese gefährliche Tendenz.




3. In Klagenfurt wurde das Theaterstück "Wütende weiße Männer" uraufgeführt.



4. Die Post. Einer meiner Leser schreibt mir als Reaktion auf diese Genderama-Meldung von gestern:

Das Thema "freiwillige Feuerwehr" finde ich interessant. Dass es tatsächlich möglich ist, zur "freiwillige Feuerwehr" zwangsverpflichtet zu werden, war mir nicht bekannt. Ich habe mal nachgeguckt. Dieser Dienst wird nicht vergütet. Lediglich Führungskräfte erhalten eine kleine pauschale Aufwandsentschädigung. Mit klein meine ich "10 Euro pro Einsatz". Man kann offenbar gleich zu 12 Jahren (!!!) zwangsverpflichtet werden. 12 Jahre lang entgeltlos und gegen den Willen verpflichtet. In einer Demokratie! Wow!

Dürfen auch Frauen in dieser Weise herangezogen werden? Wenn nein, warum nicht? Wäre das nicht DIE Gelegenheit für bessere Quoten in einem "männerdominierten Beruf" zu sorgen? Was ist mit freier Berufswahl? Was passiert, wenn man dieser Pflicht nicht nachkommt und einfach sein altes Leben weiterlebt? Womit können Staat und Verwaltung "drohen", wenn ein zwangsverpflichteter Feuerwehrmann nicht mitspielt? Entlassung und Lohnkürzung werden es wohl nicht sein. Was passiert wenn ich als Betroffener umziehen würde? Erlischt meine Pflicht oder muss ich an meinem Wohnort zur freiwilligen Feuerwehr? Darf ich dann noch umziehen? Ginge auswandern?

Was hält diese Städte und Gemeinden davon ab, eine Berufsfeuerwehr einzurichten? Warum zieht man (in diesem Beispiel) allem Anschein nur nach berufstätige Männer heran? Könnte man hier nicht ausgewählte, geeignete Hartz-IV-Empfänger (m/w) ansprechen und ihnen zusätzlich zum Hartz-IV einen Verdienst und eine ehrbare Aufgabe anbieten?

Mich ärgert das maßlos. Das ist ein schönes Beispiel dafür wie Staat und Verwaltung bei Bedarf beliebig auf das Leben und die Freiheit von Männern zugreift. Als sei es das Selbstverständlichste der Welt. Und dieses Gebaren kommt in der feministischen Rhetorik nie vor und kam auch nie vor. Weder konnte ich jemals eine Forderung von Frauenquoten bei den kämpfenden Einheiten der Bundeswehr vernehmen, noch eine Würdigung oder Respektsbekundung ggü. den dienenden männlichen Soldaten. Respektsbekundung dafür, dass sie sich freiwillig für einen eher schlecht bezahlten und gefährlichen Job gemeldet haben.

Und warum eigentlich werden nur Männer herangezogen, die Grundwehrdienst geleistet haben? Ich hätte jetzt erwartet, dass gerade DIE NICHT herangezogen werden dürfen. Die haben doch bereits ihren Dienst geleistet!

Und das nächste Mal, wenn eine Feministinnen damit argumentiert, dass die geschlechtsbezogene Wehrgerechtigkeit ja mit dem Aussetzen der Wehrpflicht gegeben sei, werde ich auf diese und ähnliche Gesetze (hier: Brandschutzgesetz) verweisen, für die die prinzipielle Wehreignung offenbar Voraussetzung dafür ist, Männer zu diesen Diensten zu verpflichten. Diese "Nebeneffekte der Wehrpflicht" sind offensichtlich nämlich nicht ausgesetzt.

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